Fluchtwegsicherung
Elektrisches Fluchttürverriegelungssystem
Ein elektrisches Fluchttürverriegelungssystem unterliegt bauaufsichtlichen Regelungen. Im Gefahrenfall muss eine automatische Freischaltung der Verriegelung von Türen und Fluchtwegen reibungslos funktionieren. Vor der Inbetriebnahme muss der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems durch einen Sachkundigen überprüft werden. Zudem müssen Türen mit elektrischen Verriegelungen einmal jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden. Wir nehmen dies gern für Sie vor und stellen Ihnen bei Störungsfreiheit die entsprechende Bescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde aus.
Feuerschutzabschlüsse
Alle Flucht- und Rettungswege sollten feuerabschließend ausgerüstet sein, damit ein Feuer nicht überschlagen kann. Feuerschutzabschlüsse müssen nach Bauordnung verbaut werden, dies können Türen, Tore, Klappen oder Fenster sein. Sie müssen selbstschließend sein und bei Nichtbenutzung selbständig zugehen. Wir verbauen Ihre benötigten Feuerschutzabschlüsse angepasst an Ihre Anforderungen nach den jeweiligen Vorschriften. Für einen brand- und rauchsicheren Abschluss können wir zusätzlich Rauchschutztüren verbauen.